Solistenexamen (Konzertexamen)

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Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (soweit in der Anlage zur Immatrikulationssatzung nicht anders gefordert). Der Nachweis ist mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen.

 

Für den Studiengang Solistenexamen werden Studiengebühren erhoben.

 

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Solistenexamen (Konzertexamen)

Die Regelstudienzeit im Studiengang Solistenexamen (Konzertexamen) beträgt 4 Semester; der Studiengang wird in den Fächern Instrumentalmusik, Gesang, Oper, Chordirigieren, Komposition, Klavier-Kammermusik und Liedgestaltung angeboten. Die Aufnahmeprüfung erfolgt in zwei Durchgängen (Chordirigieren und Komposition nur ein Durchgang!) unter Mitwirkung des Rektorats und externer Jurymitglieder, die Abschlussprüfung u.a. im Rahmen öffentlicher Konzerte.