Corona-Verordnung Studienbetrieb in Kraft

25. September 2020
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Aushang Mund-Nasen-Schutz

Nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt am 24. September ist heute (25. September 2020) die Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst für Hochschulen in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Geregelt sind darin unter anderem die Anforderungen an den Mindestabstand zwischen Personen, die Möglichkeit der Zusammenarbeit fester Gruppen und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Verkehrswegen und -flächen. Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier.