WICHTIGE INFORMATION zur Abwehr von Infektionsrisiken durch das Coronavirus

16. March 2020
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Generalpause mit Virus

WICHTIGE INFORMATION zur Abwehr von Infektionsrisiken durch das Coronavirus An alle Hochschulangehörigen der Hochschule für Musik Karlsruhe 

Verehrte Dozentinnen und Dozenten, liebe Studierende, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, des technischen Dienstes und der Bibliothek,

die Musikhochschulen Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Trossingen haben sich mit dem Wissenschafts-ministerium hinsichtlich der Verschiebung des Vorlesungsbeginns (siehe unsere Mitteilung vom 12.03.2020) auf folgendes Vorgehen verständigt:

  1. Die Musikhochschulen beziehen den Erlass zur Verschiebung des Vorlesungsbeginns auch auf ihre Hochschulart, auch wenn es bei den Musikhochschulen keine „Massenvorlesungen“, sondern überwiegend Einzel- und Kleingruppenunterricht, Seminare und Ensembleproben gibt.
  2. Das bedeutet für die Musikhochschulen, dass bis zum Semesterbeginn am 20. April 2020

    kein Einzelunterricht, kein Unterricht in Kleingruppen und keine Seminare o.ä. stattfinden können,

    keine Proben, Konzertveranstaltungen oder größeren Prüfungskonzerte stattfinden werden, in der Hochschule nicht geübt werden darf.

    Die Hochschulgebäude dürfen für diese Zwecke bis einschließlich 19. April 2020 nicht genutzt werden.
     
  3. Da die Musikhochschulen viele Studierende und Neustudierende aus den vom RKI benannten Risikoländern haben, ist ein vollständiges Ruhenlassen des Unterrichts- und Übebetriebs (von einzelnen Forschenden bzw. Promovenden abgesehen) aus Sicht der Rektorate zum vorbeugenden Schutze aller angesagt.
  4. Aus medizinischer Sicht entspricht die Situation im Einzelunterricht in besonderem Maße einer Gefährdungssituation für die Ansteckung:

    Das empfohlene Verhalten lautet, einen Körperabstand von einem Meter und weniger während mehr als 15 Minuten zu vermeiden. Dies ist jedoch häufig in der der Alltagspraxis des Einzelunterrichts nicht möglich.

    Insbesondere in Unterrichtsfächern wie Gesang und Blasinstrumenten besteht eine erhöhte Gefahr der Tröpfcheninfektion, da bei der Tonproduktion das Atemwegssystem aktiv einbezogen ist.
     
  5. NEU (17.03.20209 (gemäß Corona‐Verordnung der Landesregierung vom 16.03.2020): Prüfungen, die in der Zeit bis
    einschließlich 19.04.2020 stattfinden sollen, sind abgesagt.
    Mögliche Ersatztermine sind für die Zeit nach dem 19.04.2020 zu planen.
  6. Die Bibliothek bleibt bis zum 20. April geschlossen. Die Ausleihe ist nach individueller Absprache mit der Bibliotheksleitung möglich.
  7. Die Verwaltung bleibt bis zum 20. April 2020 geschlossen, d.h. es findet kein Publikumsverkehr statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind telefonisch und per E-Mail erreichbar.
  8. Die Sitzungen des Hochschulrats, des Senats und des Rektorats finden – ggf. im Rahmen von Telekonferenzen – statt. Alle weiteren Gremiensitzungen sollten im Zeitraum bis 19. April 2020 abgesagt werden.
  9. Für Lehrbeauftragte gilt folgende Regelung: Aktuell gehen wir davon aus, dass der für das Sommersemester 2020 geplante Unterricht, d.h. die vereinbarte Stundenzahl bis zum Ende
    des Semesters, ggf. auch an Feiertagen und in den Semesterferien erteilt werden kann.
  10. Anträge von Studierenden auf ein Urlaubssemester nach § 23 der Immatrikulationsatzung mit dem Hinweis auf das aktuelle Infektionsrisiko werden wohlwollend bearbeitet. Der schriftliche Antrag muss der Hochschule bis zum 19.04.2020 vorliegen (Antrag per E-Mail reicht aus).

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund!

Prof. Hartmut Höll
Rektor